|
31.10.2011, 12:50 | #1 | ||
Erfahrener Eiland-Dichter
|
Hey Faldi, hey Fee,
danke für Kommentar und Gedanken, wenn „Mann sein“ bedeutet, dass man mit der Keule in der Höhle von Niaux um sich schlägt, bin ich sicher kein Mann. Das „Nichtmitmachen“ bei der Meinungsführerschaft ist dem „Mannsein“ eher abträglich. Solche Männer sind bei der Genweitergabe deutlich im Nachteil. Wenn es Sachzwänge zu überwinden gilt, hängt das meist mit gesellschaftlich/beruflicher Beschaffenheit zusammen. Für einen Freiberufler mag das einfacher sein. Ein Angestellter/Arbeiter/Beamter muss seinem Dienstherren oder Arbeitgeber auch in moralischer Hinsicht verpflichtet sein. In manchen Beschäftigungsverhältnissen wird im Arbeitsvertrag auch heute noch der Begriff „Wohlverhalten“ verwendet und kann Grund für eine Abmahnung sein. Dass mein Wohlverhalten schon öfters zu wünschen übrig ließ, hat mir zwar keine Abmahnung eingebracht, doch die Anzahl meiner „Feinde“ deutlich vergrößert. Mein Wunschverhalten ist aber deswegen keineswegs so, dass ich Jugendsünden korrigieren müsste. Zitat:
Zitat:
Gruß vom Hans
__________________
chorch chorch |
||
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|