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Rotlicht-Sockenpflicht
Rotlicht-Sockenpflicht
Der Virologe L. hat experimentel ermittelt und bewiesen, dass diese ultrafiesen Coronakillerviren beim Tragen roter Socken, vermindert infizieren. Das gleiche gilt für Pocken- und Beulenpesterreger, die Rote-Sockenträger bei der Verbreitung blocken. In Rotlichtviertel stellte L. fest, dass auch hier gelte, was er bei Socken fand. Drum gilt im ganzen Land, plausibel oder nicht, die Rotlicht-Sockenpflicht. |
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