Hi Erich!
Vielen Dank fürs Nachfassen! Es ist wirklich eine Freude, mit Dir die Verästelungen und Verätselungen der deutschen Grammatik zu durchdenken (wahrscheinlich hält uns der Rest des Forums für bekloppt

).
Du hast natürlich vollkommen recht, auf die zu fordernde Kasuskongruenz von Nomen und zugehöriger Apposition zu verweisen, also: "ein
en Raum als Schutz belassend", sofern der "Schutz" eine Hinzufügung zum Raum darstellt. In diesem Gedicht war der Bezug aber anders gedacht: Der Schutz bezieht sich nicht auf den Raum, sondern auf den
Akt der leerheitlichen Raumeinräumung, daher Nominativ.
Bsp.:
Ganz zuletzt verließ der Kapitän die Brücke (Akkusativ) des sinkenden Schiffs als einen (Akkusativ) unhaltbar gewordenen Posten. => Die Apposition bezieht sich nur auf die Brücke.
Hingegen:
Ganz zuletzt verließ der Kapitän die Brücke des sinkenden Schiffs als ein (Nominativ) sichtbares Zeichen seines Pflichtbewusstseins. => Die Apposition bezieht sich auf den Akt des Ausharrens.