Juristenstanzerei
Ein Rechtsanwalt, wir nennen ihn mal Schmidt,
nahm einen jungen Mann in seine Lehre
und teilte dem Azubi lächelnd mit,
daß es ihm sehr daran gelegen wäre,
ihm auszuhelfen für den ersten Schritt
hinein in die Juristenkarriere.
Er wolle erst, so hatte er ersonnen,
das Lehrgeld, ist der erste Streit gewonnen.
Der Jüngling aber dachte nicht daran,
für irgendwelcher Leute Recht zu streiten,
zwar war er jetzt Jurist, doch dann besann
er sich auf neu entdeckte Fähigkeiten
und glaubte, ist er erst ein Künstler kann
Herr Schmidt nicht auf den Paragraphen reiten.
Das aber durfte man mit Schmidt nicht wagen,
der wollte ihn auf jeden Fall verklagen.
Dem Anwalt war es sicherlich egal,
ob er gewinnt, denn sollte er verlieren,
so würde er rein rechtlich und formal
trotzdem das volle Lehrgeld einkassieren,
der Jüngling hätte dann zum ersten Mal
gerichtlich nämlich einen Sieg zu präsentieren.
Das kann man drehen, wie man will und wenden,
doch dieser Rechtsstreit wird wohl niemals enden.
Falderwald
. .. .