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Alt 10.07.2009, 09:29   #10
Falderwald
Lyrische Emotion
 
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Registriert seit: 07.02.2009
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Hallo Dieter,

einerseits kann ich deine Empörung verstehen, andererseits sollten hier keine Konflikte herein getragen werden, die sich an anderen Orten abgespielt haben.
Wir haben diese Angelegenheit in der Moderation besprochen und sind zu einem Ergebnis gekommen.

Ein Text ist ein Kunstwerk und gehört damit zur dichterischen Freiheit.
Was anderes ist es aber, wenn derselbe mit einem Namen versehen und bewidmet ist.
Das gilt umsomehr, wenn sich der Bewidmete hier nicht dazu äußern kann.

Wir machen dir also den Vorschlag, daß der Text bleiben kann, wenn du damit einverstanden bist, die Widmung herauszunehmen.
Dies umfasst dann aber auch die Änderung sämtlicher Kommentare, die den Namen des Bewidmeten erwähnen.

i.A. der Moderation

Falderwald
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Oh, dass ich große Laster säh', Verbrechen, blutig kolossal, nur diese satte Tugend nicht und zahlungsfähige Moral. (Heinrich Heine)



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