Thema: Triebtäter
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Alt 11.09.2016, 13:59   #13
Wodziwob
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Hi eKy,

ob nun die meisten oder viele Sexualverbrecher gar kein oder ein verdrängtes Gewissen haben, und aus welchen individuellen Gründen und "Prägungen" heraus sie zu Mördern werden, interessiert mich ehrlich gesagt reichlich wenig. Nein, nicht die Bohne. Dafür ist mir meine Zeit zu schade, da sollen sich Psychiater ihr Brot verdienen mit, dann sind ihre Klienten wenigstens noch für etwas zu gebrauchen.

Es steckt auch keine bewusste Schuld dahinter, wenn ich mich als Therapeut einmal von einem dieser Viecher hinters Licht führen lasse und seiner Freilassung zustimme. Damit er nicht etwa rückfällig wird, sondern einfach da weitermacht, wo er aufgehört hat. Kann dem klügsten Seelenklempner passieren, Psychopathen sind Meister der Verstellung und absolut überzeugend. Doch wenn ich feststellen muss, dass das am laufenden Band passiert, dann frag ich mich schon, ob da nicht von Mitschuld gesprochen werden muss. Haben die Herrschaften untereinander keine Telefonverbindung?!?

Das Risiko der Wiederholungstat ist bei Triebtätern generell und ausnahmslos zu groß, als dass man auch nur einen von ihnen in die Freiheit "zurückführen" sprich resozialisieren könnte besser dürfte. Und wenn da auch mal ein reuiger Einzeltäter drunter ist, sitzt er für seine Tat zu Recht bis zum Tode ein - er hat ein Menschenleben ausgelöscht, eine Kinderseele zerstört, ein...! -, und sei es in der Forensischen, und sollte froh sein, dass er's nicht in den USA im Todestrakt tun muss. Unser Strafrecht ist vergleichsweise human und vorbildlich, Freigang ist selbstverständlich ein unabwägbares Risiko, er hat "draußen" definitiv nichts mehr verloren, und es interessiert mich nicht im Geringsten, ob er "ein anderer Mensch" geworden ist. Schön für ihn, dann weiß er ja auch, wofür er brummt. Was jedoch die laxe Rechtsprechung einer von skrupellosen Erfolgsanwälten ausgehebelten und aufgeweichten Justiz anbelangt, sind wir als Harakiri unterwegs.

Ein ermordetes oder missbrauchtes Kind ist eins zu viel. Wegschließen und Schlüssel wegschmeißen, eine Alternative gibt es nicht. Darf es nicht geben. Dann haben die Seelenklempner reichlich genug Zeit, nach dem Warum und Wieso zu forschen, was außer ihnen sowieso keine Menschenseele interessiert. Mir fällt zum Beispiel auf, dass in TV Serien die vollkommen zu Recht empörten Eltern, Großeltern und betroffenen Bürger, die keinen entlassenen Sexualstraftäter in ihrer Straße dulden mögen, in das fanatische und vorverurteilende Licht potentiellen Lynchmobs gerückt werden. Was für ein verlogener Hohn! Die Leute haben nicht nur völlig Recht, sie befinden sich vollkommen im Recht.

Dass wir zivilisiert und aufgeklärt genug sind, die Todesstrafe abgeschafft zu haben, heißt noch lange nicht, dass wir die Öffentlichkeit nicht durch adäquate Maßnahmen schützen dürfen. Und lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung bis zum Tode für Sexualverbrecher ist eine durchaus angemessene Schutzvorkehrung und eine großzügig humane dazu. Von denen darf keiner mehr raus, bis die Natur gnädig genug ist, die Sache zu einem gütlichen Einvernehmen zu beenden. Wo bitte ist da ein Problem? Ich kann keines erkennen. Alles andere ist grob fahrlässige Gefährdung unschuldiger Menschenleben.

Ich hätte Richter werden sollen... oder Staatsanwalt.


Liebe Grüße
Wozi

Geändert von Wodziwob (11.09.2016 um 14:24 Uhr) Grund: xy ungelöst
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