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Alt 06.04.2009, 09:14   #5
Nevis
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Sehr geehrte Frau Holunder,

Bezugnehmend auf Ihr wertes Schreiben vom 11. September diesen Jahres, möchte ich sie dahingehend beruhigen, dass es auf der Alm keinerlei Sünd gibt.

Das ist gerichtsbekannt.

Anderslautende Meldungen verweise ich in den Bereich der Gerüchte und der üblen Nachrede.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung


Dr. Beat Schnyder-Frey
Oberamtsrichter
Kantonales Kantonsgericht

Chur


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Soweit der offizielle Teil meines Schreibens.

Inoffiziell möchte ich sie in den "Goldenen Löwen" zu Liechtenstein einladen, um Ihnen auf Wunsch einige vertrauliche inoffizielle Details über das wahre Leben auf der Alm zu geben. Hier auf Schweizer Grund und Boden sind mir die Lippen versiegelt. Sie verstehen ....

Doch ich könnt' Ihnen Sachen erzählen .... aber lassen wir das .

Weiteres im "Goldenen Löwen" zu Vaduz, Liechtenstein.

Ich hoffe, ich darf ggfalls mit Ihrer Diskretion rechnen.
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