07.04.2017, 14:35 | #11 |
Gelegenheitsdichter
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Im Wilden Süden
Beiträge: 3.210
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Hi eKy,
diese einstellung ist erlaubt. es gibt ja das menschenrecht auf meinungsfreiheit! allerdings steht die verfassung und die menschenrechtscharta über allem. also bleibt's, wie es ist. und ich werde alles nötige dafür tun, daß die menschenrechte erhalten bleiben - sie sind zuvörderst zum schutz des andersdenkenen und der minderheit da. lg W.
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Dichtung zu vielen Gelegenheiten -
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