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03.10.2021, 09:37 | #1 |
Eiland-Dichter
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Die statistische Evidenz alternativer Fakten (Reportage)
Die statistische Evidenz alternativer Fakten (Reportage)
Das „Spiel“ mit Daten hat in Deutschland eine lange, extrem menschenverachtende und unbeschreiblich grausame Tradition (NS-Faschismus und Stasi-Terror). Viele GeschichtsforscherInnen, JournalistInnen, JuristInnen und ZeitzeugInnen haben zu dieser charakteristischen deutschen bzw. europäischen Geschichte des 20.ten Jahrhunderts recherchiert und geklagt. Dies sei ein kleiner Ausschnitt der Ergebnisse der vielen mutigen Recherche-ArbeiterInnen zur Daten-Fälschung und zum Daten-Missbrauch in faschistischen Systemen: Personenbezogenen Daten wurden schon im Dritten Reich mittels Hollerith-Lochkarten-Maschine (das ist ein Vorläufer des Computers) von unbeteiligten Dritten, nicht selten von ideologisch angehauchten Frauen, die z.B. für den BDM, Reichs- Frauenbund, als medizinisches Personal, in betrieblichen Sozialdiensten und in der Verwaltung tätig waren, als ZuträgerInnen über Formulare erhoben, manipuliert, gespeichert und dementsprechend manipuliert ausgewertet. Diese Datenauswertungen dienten u.a. der „effizienten“ Judenverfolgung, deren Ausbeutung, Vertreibung und Ermordung, der Verfolgung und Eliminierung von Oppositionellen, der Vernichtung „unwerten Lebens“, der Zwangs-Arbeit, der sogenannten „positiven Eugenik“ (z.B. Zwangssterilisation, Geburtenkontrolle, Kindsraub), u.v.a.. Für die Vorläufer der „digitalen Datenerfassung“ bzw. statistischen Erhebungen war im Dritten Reich das „Maschinelle Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung und Auswertung“ in Berlin zuständig. Dem Institut war das WVHA (Wirtschaftsverwaltungshauptamt) der SS (Schutzstaffel) übergeordnet. Der Faschist Oswald Pohl (1892 1951), Mitglied der Waffen-SS, entwickelte und installierte das charakteristische nationalsozialistische Wirtschafts-. Finanz- und Fiskal-Prinzip der „offenen Schleife“ im Verwaltungsapparat des WVHA. Dabei stand ihm „beratend“ die Dresdner Bank zur Seite. Das Wirtschaftsprinzip der „offenen Schleife“ bedeutete, dass Nazis faschistischen Terror möglichst gewinnbringend durch die Geschädigten bzw. ihre Opfer selbst „finanzieren“ ließen. Z.B. ließen sie im Dritten Reich ... • … Kriegskosten durch die Vermittlung und Ausbeutung von KZ-Insassen als ZwangsarbeiterInnen an Industriebetriebe finanzieren. Die ArbeiterInnen mussten z.B. die Waffen entwickeln und bauen, die gegen sie selbst bzw. ihre „peer-group“ gerichtet wurden. Die ersten „wilden“, inoffiziellen KZ’s (Konzentrationslager. Man unterschied zwischen Arbeits- Internierungs- und Vernichtungslagern.) gab es schon am Ende der Weimarer Republik. Das erste „offizielle KZ“ war das Konzentrationslager Dachau bei München, in dem vorwiegend politische Oppositionelle inhaftiert worden waren. • … nicht mehr arbeitsfähige KZ-Insassen aus „humanitären Gründen“ vergasen, ... statt „sie verhungern zu lassen“, argumentierte das WVHA (siehe Nürnberger Prozesse, Eichmann-Prozess. Usw.). • … ihren ermordeten Opfern vor ihrer Einäscherung die Goldzähne durch andere KZ-Häftlinge herausbrechen, natürlich unter strengster Bewachung des „Schwarzen Ordens“ (= Wachpersonal der Konzentrationslager). • … für ihre vielen buchgeführten personenbezogenen Spendenaktionen, diejenigen, die nicht „freiwillig spendeten“ nicht selten in einem „Umerziehungslager / Arbeitslager“ internieren. • … bzw. wiesen Nazis die gesamte Bevölkerung per Gesetz und Strafandrohung an, vermeintliche „Staatsfeinde“ zu denunzieren, selbst innerhalb einer Familie. Staatsfeinde waren alle, die nicht „NSDAP“ wählten, JüdInnen, Roma und Sinti, Kranke und Behinderte, „Asoziale“, Oppositionelle, Gewerkschaftler, Frauenrechtlerinnen, u.v.a.. Jeder misstraute jedem. • … die „Leistungsfähigkeit“ der „arischen Bevölkerung“ und besonders der Frontsoldaten durch Medikation mit der Droge „Pervitin“, heute unter dem Namen „Chrystal Meth“ bekannt, steigern, z.B. im Ardennenfeldzug (= Einmarsch nach Frankreich); Es ging darum das natürliche menschliche Schlafbedürfnis medikamentös auszuschalten, um die „produktive Arbeitszeit“ zu verlängern. Die Folge waren u.a. unzählige drogenabhängige Soldaten und einige an Überdosis Verstorbene. • … wurden Frauen und Mädchen massiv sexuell ausgebeutet. Die Ideologie des Nationalsozialismus propagiert(e) eine ausgesprochen sexualisierte, sexistische und chauvinistische Weltanschauung; die Folgen z.B.: eine „Syphilis-Epidemie“, viele schwangere Mädchen mit nicht mehr nachvollziehbaren Sexualkontakten, vom WVHA betriebene Bordelle, usw., um wahre Männer „bei der Stange zu halten“. • … u.v.a.. Jede einzelne „Maßnahme“ musste vom WVHA auf seine Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft und genehmigt werden, bevor sie finanziert und umgesetzt wurde. Oswalt Pohl entwickelte und installierte als Leiter und Entscheider des WVHA das System der modernen Ausbeutung und Sklaverei, das sogenannte „Prinzip der offenen Schleife“, in der Verwaltung des Deutschen Reiches. Oswald Pohl verschuldete u.a. die Zwangsenteignung und den Tod Abtausendender ZwangsarbeiterInnen, die er als „LeiharbeiterInnen“ unter unvorstellbar erbärmlichen Bedingungen aus Gefälligkeit bzw. gegen Bezahlung an seine Kontakte „vermittelt“ hatte. Ein geleisteter Arbeitstag eines Zwangsarbeiters, einer Zwangsarbeiterin, wurde dem WVHA mit sechs Reichsmark „vergütet“ (die Vergasung nichtdeutscher JüdInnen, z.B. der Budapester JüdInnen, übrigens auch. Nazis waren auch „Auftragsmörder“.). Dem standen siebzig Reichspfennige für die „Verpflegung und Unterkunft“ eines Arbeiters gegenüber. Die durchschnitlliche arbeitsfähige Lebenserwartung eines Zwangsarbeiters war vom „Maschinellen Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung und Auswertung“ mit 270 Tagen errechnet worden. Ließ die Leistungsfähigkeit der ZwangsarbeiterInnen aufgrund von Alter, Unterernährung, Krankheit, Verwahrlosung usw. nach, wurden sie aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus „ins Gas geschickt“. Nach Abzug der Kosten für „Unterkunft und Verpflegung“, der Verbrennung der Leiche und durch den Ertrag der persönlichen Wertgestände der Ermordeten, ergab sich für das WVHA ein durchschnittlicher Gewinn von 1629 Reichsmark pro ZwangsarbeiterIn. Oswalt Pohl, gebürtiger Duisburger, startete seine Karriere als Verwaltungsbeamter bei der Marine, trat 1925 der SA bei, studierte einige Semester Jura ohne Abschluss, arbeite abermals als „Buchhalter“ bei der Marine und wurde 1934 von Heinrich Himmler persönlich in zwangloser Atmposphäre als Verwaltungsfachmann für die SS abgeworben. Pohl war in zweiter Ehe mit der Gebrauchsgrafikerin von „IG Farben“ (das war das Chemie-Unternehmen, das das Giftgas für die Gaskammern hergestellt hat), Eleonore von Bruening, verheiratet. Er war als Behördenleiter des WVHA auch für seine gehässigen Schikanen und bösartige Hetze gegen „Emanzen“ und Frauenrechtlerinnen bekannt. Oswald Pohl war der einzige SS-Funktionär des WVHA, der 1947 vom internationalen militärischen Gerichtshof (IMG) in den Nürnberger Nebenprozessen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt worden war (daher stammt der Begriff „Schreibtischtäter“!) und 1951 durch den Tod am Strang in Landsberg am Lech hingerichtet worden ist. Bis 1950 war Oswald Pohl in Landshut inhaftiert. Während dieser Zeit verfasste er seine Autobiografie „Credo. Mein Weg zu Gott“. „Der Verteidigungsstrategie Pohls, sich als unschuldigen Verwaltungsfachmann und überlasteten Behördenleiter darzustellen, der im Bewusstsein, seine Pflichten erfüllen zu müssen, gehandelt habe, war der IMG 1947 [trotz diverser Begnadigungsgesuche Pohls!] nicht gefolgt.“ (wikipedia). In der heutigen deutschen Gesetzgebung trägt dem Straftatsbestand des faschistischen Terrors der Artikel 1 Grundgesetz Rechnung und stellt ihn nach § 241a StGB und § 130 StGB unter Strafe. Infos zur Digitalsierung: • Datennetze müssen nicht digital sein, aber können digital sein. Datenarchive gibt es seit Menschen sammeln (z.B. auf Papier). • Die Ergebnisse digitaler Rechenprozesse sind zwingend von der Erfassung veritabler Daten abhängig, siehe frühe digitale Erfahrungen aller SchülerInnen, z.B. beim Rechnen mit Taschenrechnern, auch ein „Vorläufer“ des Computers. • (Auch unrichtige) Daten reproduzieren sich, egal ob analog oder digital, bekanntlich immer wieder nur selbst. Unrichtig erhobene Daten und fehlerhafte Software-Programme korrigieren bzw. löschen sich nicht von selbst, sondern müssen bei Bekanntwerden nach wie vor analog durch Menschenhand und -Verstand! korrigiert bzw. gelöscht werden. Der Beweis ( = Verifizierung bzw. Falsifizierung von Daten) hat nach wie vor uneingeschränkt Gültigkeit. Die Erhebung unrichtiger Daten (Fälschungen) nach § 269 StGB und Verbreitung unrichtiger Daten nach §241a StGB (der „Denunziationsparagraph“) ist in Deutschland nach Art. 1 GG (= informelle Selbstbestimmung), § 10, 43 GwG (Geldwäschegesetz), u.v.a. unter Strafe gestellt (= Offizialdelikt!!!). Die Bundesrepublik Deutschland schützt und haftet nach Art. 1 GG, Art. 34 GG, u.a.(= Menschenrechte) und § 839 Abs.*1 S.*1 BGB (= Amtshaftung) für die Würde (= Identität, Identifikation, Identifizierung, egal ob analog oder digital) seiner BürgerInnen (= natürliche Personen).
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