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Alt 13.04.2014, 18:24   #5
ginTon
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Hi Faldi,,

Wie ich schon einmal sagte, finde ich deine Texte vom inhaltlichen sehr interessant und komme natürlich nicht um das Gefühl herum, dass du diese nur schreibst um darüber zu diskutieren, was natürlich ein politisches Gedicht auch bewirken sollte. Ob die Form dafür geiegnet ist, darüber ließe sich streiten, da ich dies ja fast noch als eine Beschönigung der Tat empfinde.

Ich rede nicht gerne über Dinge, wo ich nicht hundertprozent weiß, was nun die Wahrheit ist. Die Anerkennung des Gerichturteiles sehe ich aber schon als eigene Schuldeingestehung an. In meinen Augen hat sie sich somit zweifach schuldig gemacht...

Erstens, sie hat das Urheberrechtsgesetz § 106 verletzt, wobei das Vergehen an sich vermutlich verjährt ist. Des Weiteren denke ich, dass sie in der Zeit, in der sie den Titel inne hatte, gewisse Vorteile genießen durfte, wenn nicht sogar ihre Laufbahn eben auf diesen Titel stützt. Somit kommen meiner Meinung noch die Strafbestände der Vorteilsgewährung: § 333 und die des Betruges § 263 erschwerend hinzu, wenn nicht sogar der Betrug als Haupttat angesehen werden müsste. Es braucht jedoch natürlich einen Ankläger und natürlich muss dann der Bestand der Vorteilsnahme und des Betruges auch nachgewiesen werden können, was schwerlich nachweisbar ist. Wenn, dann sind ein paar Jährchen Gefängnis aber angemessen.

In meinen Augen gleichen sich der Fall Schavan und Gutenberg. Es kann nicht sein, dass eine Karriere, die betrügerisch aufgebaut wurde weiterhin gefördert wird, außer natürlich, wenn die Person durch Resozialisierung aus ihren Fehlern lernte. Da die Personen nicht einmal bestraft wurden kann ich mir dies schwerlich vorstellen. Aber wie gesagt, vielleicht ist der ganze Betrug schon verjährt... Aah ich habs gefunden, dürfte 5 Jahre betragen: § 78 StGB

LG gin
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Alles, was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form. (Hopi)


nichts bleibt, nichts ist abgeschlossen und nichts ist perfekt... (Wabi-Sabi)

Geändert von ginTon (13.04.2014 um 18:55 Uhr)
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